Nach Aussage der Bundesregierung wird der Solidaritätszuschlag von 2021 an für rund 90 % der bisherigen Zahler wegfallen und für weitere 6,5 % wird der Zuschlag zumindest in Teilen reduziert.
Ab 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr zu zahlen sein bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 € bei Alleinstehenden bzw. 123.434 € p. a. bei Verheirateten. Daran schließt sich eine sogenannte Minderungszone an, die verhindern soll, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Solidaritätszuschlag zu zahlen ist, selbst wenn die Grenze nur um 1 € überschritten wird.
Der volle Solidaritätszuschlag ist auch ab 2021 weiterhin zu bezahlen, bei zu versteuerndem Einkommen über 96.409 € bei Alleinstehenden bzw. 192.818 € bei Verheirateten pro Jahr.