Bekanntlich plant die große Koalition umfangreiche finanzielle Maßnahmen um die durch Corona geschwächte Konjunktur wieder auf Trapp zu bringen. Über die vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuersätze haben wir Sie bereits informiert. Das dafür notwendige Gesetz wurde am 29.06.2020 verabschiedet.
Aus der Reihe von bereits gesetzlich geregelten Maßnahmen ist für Ärzte und Zahnärzte insbesondere die (Wieder-) Einführung der degressiven Abschreibung von Bedeutung. Diese degressive Abschreibung beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal aber 25 % pro Jahr. Diese Abschreibung wird für neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft wurden bzw. werden.
Neben der Umsatzsteuerminderung für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 kann das ein weiterer Grund für das Vorziehen von Investitionen sein. Prüfen Sie aber stets bei jeder einzelnen Investition, ob diese wirklich wirtschaftlich sinnvoll ist. Die niedrigere Umsatzsteuer und die höhere Abschreibung allein können niemals der alleinige Grund für eine Investition sein.