Die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern hat bisher bei ihren Mitgliedern ein besonderes Kirchgeld erhoben. Dies geschah immer dann, wenn der „besser verdienende“ Ehegatte aus der Kirche ausgetreten war und somit keine Kirchensteuer gezahlt hat. In Bayern konnte man dieses besondere Kirchgeld vermeiden, wenn der ausgetretene Ehegatte z. B. dem Bund für Geistesfreiheit beigetreten ist.
Das ist künftig nicht mehr nötig, da das besondere Kirchgeld rückwirkend zum 01. Januar 2018 abgeschafft wurde. Das bedeutet, dass bereits für das gesamte Veranlagungsjahr 2018 das besondere Kirchgeld nicht mehr erhoben wird.