Die Bundesregierung teilte auf eine kleine Anfrage einer Partei mit, dass die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe weder Gegenstand des Koalitionsvertrages noch einer anderen Vereinbarung zwischen den Koalitionsparteien sei. Die Frage nach etwaigen Überlegungen stelle vor diesem Hintergrund eine hypothetische Erwägung dar, wozu die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung nehme.
Damit scheint klar zu sein, dass die Erhebung einer Vermögensabgabe zumindest vorerst vom Tisch ist. Man darf gespannt sein, durch welche Maßnahmen der Gesetzgeber die sehr hohen Schulden, die durch die Corona-Krise ausgelöst wurden, eines Tages zurückzahlen will.