Wussten Sie, dass in manchen Praxen bis zu 20 % der erbrachten Leistungen nicht abgerechnet werden?
Dies ist oft auf eine unzureichende Dokumentation zurück zu führen. Behandlungsmaßnahmen werden erbracht, aber nicht dokumentiert. Teilweise erfolgt die Dokumentation des Behandlungsfalles zeitverzögert, z. B. erst am Abend oder erst am nächsten Tag, so dass schnell etwas vergessen wird.
Häufig liegt das auch an Unkenntnis von Abrechnungsrichtlinien und Behandlungsabläufen. Selbstzahlerleistungen werden auf Kulanz erbracht, weil ein Behandlungsvertrag bzw. die Unterschrift des Patienten fehlt. Ebenso können falsch abgelegte Patientenunterlagen zu Honorarverlusten führen.
Dies sind nur einige Fehlerquellen die dazu führen, dass Leistungen nicht abgerechnet werden. Auf ein Jahr betrachtet, kann sich hier Optimierungspotential in fünfstelliger Höhe ergeben, ohne Mehraufwand für Praxisinhaber und -personal.
In der nachfolgenden Übersicht wird, an Hand einiger Positionen, dargelegt, welche Auswirkung nicht abgerechnete BEMA Positionen haben können.