Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht

André Martin

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Leistungsbereitschaft & Erfahrung

Qualifizierte Beratung

Herr Martin ist seit 2006 auf die Heilberufe-Beratung spezialisiert. Er berät Ärzte und Zahnärzte rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich. Besonders gerne verhandelt und gestaltet Herr Martin Verträge wie Praxiskaufverträge, Gemeinschaftspraxisverträge, Mietverträge, Verträge für MVZ usw.. Das Medizinrecht ist ein Schwerpunkt der Beratung soweit es die Rechtsbeziehungen von Ärzten und Zahnärzten, die Zulassung und das Nachbesetzungsverfahren betrifft.

Herr Martin steht Ärzten und Zahnärzten (von der Anstellung über die Niederlassung bis zur Praxisabgabe) mit langjähriger Erfahrung, umfangreichem Fachwissen und persönlichem Engagement zur Seite. Er setzt sein Motto "Erfolg ist kein Zufall" durch individuelle Beratung um. Ziel der Beratung ist es, eine für den Mandanten optimale Lösung zu finden. Dabei profitieren Mandanten von seinem Wissen und unternehmerischem Denken und Handeln. Herr Martin hat nicht nur das rechtlich Machbare, sondern auch das wirtschaftlich Sinnvolle im Blick.

Ärzte und Zahnärzte können vor allem bei der Niederlassung erheblich von Herrn Martin profitieren.

Herr Martin referiert für u.a. Kassenärztliche Vereinigungen und Bezirksverbände zu steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen.

Herr Martin ist Autor von Publikationen in Fachzeitschriften.

Leistungsspektrum

Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung von Ärzten / Ärztinnen und Zahnärzten / Zahnärztinnen.

Speziell berät Herr Martin Ärzte / Ärztinnen und Zahnärzte / Zahnärztinnen bei der Niederlassung und bei der Gründung

  • einer Praxis
  • einer Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis)
  • einer Organisationsgemeinschaft (z.B. Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, Laborgemeinschaft)
  • einer Zweigpraxis / Praxisfiliale
  • eines Praxisnetzes
  • eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
  • eines Gesundheitszentrums

und beim Kauf oder Verkauf

  • einer Praxis
  • eines Gemeinschaftspraxisanteils 
  • einer Apotheke.

„Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-How, wodurch sie eine optimale persönliche Beratung bekommen.“

– André Martin

Interesse an Praxis

Mandant will Praxis erwerben oder in Gemeinschaftspraxis einsteigen.

Praxisanalyse

Praxisanalyse auf Grundlage

  • der Gewinnermittlungen der letzten 3 Jahre,
  • der aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen,
  • der Honorarumsatzstatistiken,
  • des Branchenvergleichs und
  • des aktuellen Anlageverzeichnisses.

Vertragsprüfungen

Prüfung bestehender Verträge wie Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag, Arbeitsverträge.

Verhandlung

Verhandlung Kaufpreis und anderer Vertragskonditionen.
Ziel: Optimales Ergebnis für Mandant.

Businessplan

Fertigung von Investitions- und Liquiditätsberechnung für Mandant und Businessplan für Bank.

Besprechungen mit Bank

Besprechung mit Bank und Prüfung der Finanzierungsangebote.

Vertragsfertigung

Fertigung Praxiskaufvertrag oder Anteilsveräußerungsvertrag und ggfs. Gemeinschaftspraxisvertrag, Mietvertrag und Arbeitsvertrag.

Anschließende Beratung

Beratung der Praxis in steuerlicher (Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Hochrechnung, Gewinnermittlung, Steuererklärung, Bescheidprüfung, Betriebsprüfung) und betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Praxisoptimierung mit NaviMed / NaviDent).

Kontakt

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